Warnung vor eGK ... 17.03.2009
eingestellt von Dr.med. Manfred Klemm
Warnung vor Kauf von Lesegeräten für die eGK!
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Die Firma Zemo GmbH aus Passau wirbt zur Zeit für eine "Sammelbestellung
mit Sonderkonditionen bis zum 15.3.2009" von Lesegeräten für die eGK. Der
Aussendung beigefügt ist eine Kopie des offiziellen Erstattungsformulars.
Abgesehen davon, daß mit einer Fristsetzung "15.3.2009" ein nicht zu
akzeptierender Zeitdruck ausgeübt wird, so weist der Vorstand der GenoGyn
Rheinland darauf hin, daß in der Ausgabe 1+2 2009 von "KVNO aktuell", dem
offiziellen Mitteilungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein,
auf Seite 6 ausdrücklich erklärt wird, daß man die Lesegeräte erst dann
kaufen solle, wenn man das Erstattungsformular von der KVNo (und nicht
von Zemo) erhalten habe. Das Formular sei enthalten in einer Extra-Ausgabe
von "KVNO aktuell". Darüber hinaus rät die KVNo in derselben Mitteilung:
"Kaufen Sie das Gerät im zweiten Quartal, denn dann stehen mehr Geräte zur
Auswahl."
Ein weiterer Grund, sich mit dem Kauf eines Lesegerätes zurückzuhalten
(und es besser auch nicht "im zweiten Quartal" zu kaufen), sind die
noch immer nicht ausgeräumten sicherheitsrelevanten Bedenken vieler
Fachleute. Bekanntlich hat der Deutsche Ärztetag nicht zuletzt aus diesen
Gründen die eGK abgelehnt. Außerdem hat die AOK Rheinland/Hamburg
inzwischen ihren Rückzug aus dem e-System für den Fall angedroht, daß ein
Online-Zugang nicht zur Pflicht (und damit zur totalen Datentransparenz)
gemacht wird.
Passend dazu die Meldung der Ärzte-Zeitung vom 2.3.2009:
HANNOVER (ava). Bei Recherchen im Auftrag einer US-Behörde sind
Zehntausende digitale Akten aus US-Krankenhäusern entdeckt worden.
Dies berichtet "heise online" unter Berufung auf einen amerikanischen
Dienst. Die Akten enthielten detaillierte persönliche Angaben über
physische und mentale Krankheitsdiagnosen.